Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thomas Zimmer IT-Consulting
Stand 05/2015
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen der Thomas Zimmer IT-Consulting gelten für alle Leistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen“) für Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Ein Seminarvertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Anmeldung zustande. Diese erfolgt binnen einer Woche nach Eingang der Anmeldung per Mail, Fax oder Post. Eine detaillierte Auftragsbestätigung zur Kontrolle des Auftragsgegenstands erhalten Sie im Nachgang. Die Anmeldungen zu den Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Fax, eMail). Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.
1.3 Sind im Rahmen eines Vertragsabschlusses mit Thomas Zimmer IT-Consulting Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
2. Art und Umfang von Seminarleistungen
Thomas Zimmer IT-Consulting bietet offene Seminare, Einzel- und Firmentrainings in angemieteten Räumen und in den mit dem Kunden vereinbarten Räumen an. Darüber hinaus können im Nachgang an die vorgenannten Seminartypen auch Unterstützungsdienstleistungen aus der Ferne vereinbart werden.
2.1 Offene Seminare finden jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit höchstens 8 Teilnehmern statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Unterrichtseinheiten werden durch angemessene Pausen unterbrochen. Die Bewirtungskosten sind im Seminarpreis inbegriffen und beinhalten Heiß- und Kaltgetränke, Gebäck und ein warmes Mittagessen. Jedem Teilnehmer steht ein Arbeitsplatz mit der nach Art und Umfang des Seminars erforderlichen technischen Infrastruktur zu.
2.2 Die Zeiten für Firmenseminare sowie Einzeltrainings werden einzelvertraglich festgelegt. Bei Seminaren im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte zu Verfügung. Thomas Zimmer IT-Consulting stellt auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.
2.3 Die Teilnehmer erhalten Seminarunterlagen, die den Inhalt der Veranstaltung begleiten und das Nachlesen ermöglichen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Seminarunterlagen verstehen sich zzgl. zum Seminarpreis.
2.4 Bei regulär angebotenen Seminaren erhält jeder Teilnehmer für seine Seminarteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat. Für Firmenseminare sowie Einzeltrainings ist die Ausstellung eines Zertifikats vertraglich festzulegen.
2.5 Für die Reservierung der Reisen zum Veranstaltungsort ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
3. Art und Umfang von Unterstützungsdienstleistungen
3.1 Als Ergänzung für offene Seminare, sowie Einzel- und Firmentrainings bietet Thomas Zimmer IT-Consulting Unterstützungsdienstleistungen aus der Ferne an. Im Rahmen dieser Dienstleistung ist eine Unterstützung des Kunden zu verstehen, um die Inhalte von Seminaren und verwandten Themen adäquat in den praktischen Einsatz transportieren zu können. Dienstleistungen dieser Art können umfassen:
a) Wiederholung oder Vertiefung einzelner Themenbereiche aus einem zuvor mit dem Kunden durchgeführten Seminar.
b) Ergänzung der Seminarinhalte zu ausgelassenen Themenbereichen oder Aufgabenstellungen, welche im Zusammenhang mit der speziellen Systemumgebung des Kunden stehen und damit nicht Inhalt des Seminars waren.
c) Erarbeitung von Lösungswegen für spezielle Anforderungen bis hin zur prototypischen Implementierung.
d) Unterstützung bei Problemen mit der im Seminar behandelten Software im kundenseitigen Einsatz.
3.2 Angebotene Unterstützungsdienstleistungen im Sinne von 3 werden grundsätzlich telefonisch bearbeitet. Darüber hinaus können elektronische Kommunikationswege, insbesondere Email, aber auch gängige Plattformen für die Online-Zusammenarbeit (Cisco WebEx®, Citrix GoTo Meeting®, Adobe Connect®) eingesetzt werden.
3.3 Ergänzende Unterstützungsdienstleistungen sind auf die zuvor angeführten Inhalte, Tätigkeiten und Kommunikationswege beschränkt. Insbesondere ist Thomas Zimmer IT-Consulting nicht verpflichtet zu
a) Anreise zum und persönliches Erscheinen beim Kunden.
b) Bearbeitung von Problemstellungen, Implementierungen, Unterstützung bei Problemen mit einem vorgeschlagenen Lösungsweg oder einer prototypischen Umsetzung über die vertraglich vereinbarten Zeiträume einer gebuchten Unterstützungsdienstleistung hinaus.
c) Implementierung von Lösungsansätzen für den produktiven Einsatz, welche eine entsprechende Haftung der Thomas Zimmer IT-Consulting nach sich ziehen würden, siehe auch Abschnitt 7 (Haftung).
d) Behebung von Fehlern der im Seminar behandelten Software. Sofern nicht anders vereinbart, entwickelt Thomas Zimmer IT-Consulting selbst keine Software und übernimmt keinerlei Verantwortung für Fehler in Fremdsoftware.
e) Einhaltung von Reaktionszeiten für die Behebung von Problemen und Störungen. Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt nach Möglichkeit umgehend. Eine Reaktion auf telefonisch oder per Email zugesendete Anfragen wird aber innerhalb von sieben Kalendertagen zugesichert. Innerhalb dieser Frist sind vom Kunden unbedingt beide der vorgenannten Kommunikationswege anzuwenden, um eine technische Nichterreichbarkeit möglichst auszuschließen.
f) Bereitstellung oder Nutzung einer Plattform für die Online-Zusammenarbeit. Die Erbringung einer Unterstützungsdienstleistung im Nachgang eines Seminars wird grundsätzlich telefonisch oder per Email abgewickelt. Die Nutzung einer Plattform für die Online-Zusammenarbeit kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen, welche der Kunde zu tragen hat.
4. Stornierung, Absage
4.1 Stornierungen müssen schriftlich bei Thomas Zimmer IT-Consulting erfolgen.
4.2 Anmeldungen zu offenen Seminaren können bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt – jedoch spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn eingeht – werden 50% des Seminarpreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Thomas Zimmer IT-Consulting ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.
4.3 Bei Stornierung eines Komplettangebotes (d.h. bei gleichzeitiger Buchung mehrerer Seminare) erfolgt eine kostenfreie Stornierung für die Seminare, die innerhalb der nächsten 14 Tage nach Stornierungseingang stattfinden. Für die verbleibenden Seminartermine, die später als 14 Tage nach Stornierungseingang stattfinden, werden 15% des noch verbleibenden Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Eine Teilstornierung ist bei Komplettangeboten nicht möglich.
4.4 Individual-Angebote und Firmenschulungen können bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des ersten Seminars werden 50% des Auftragswertes berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot vom Kunden gebuchten und bestätigten Seminare.
4.5 Der Kunde ist jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
4.6 Thomas Zimmer IT-Consulting ist berechtigt, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Begründung abzusagen oder räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
4.7 Thomas Zimmer IT-Consulting behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor.
4.8 Ein Rücktrittsrecht steht Thomas Zimmer IT-Consulting auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.
Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, siehe auch Abschnitt 7 (Haftung).
5 Urheberrechte
5.1 Thomas Zimmer IT-Consulting räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt.
5.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die auf der Internetpräsenz angegebenen Preise der Thomas Zimmer IT-Consulting sind Nettoeuropreise, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten sowie ggf. Reisekosten werden gesondert berechnet.
6.2 Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6.3 Mit der Planung und Durchführung von Seminaren sind vorbereitend nicht unerhebliche Aufwände für die Thomas Zimmer IT-Consulting verbunden. Daher werden grundsätzlich alle Dienstleistungen bereits vor der Erbringung der Hauptleistung (Seminardurchführung) in Rechnung gestellt. Vertraglich vereinbarte Leistungen sind von der Thomas Zimmer IT-Consulting nur dann zu erbringen, wenn ein Zahlungseingang festgestellt werden konnte.
6.4 Abweichend von 6.3 können mit dem Kunden gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, statt der Gesamtsumme im Vorhinein lediglich eine kosten- und risikodeckende Abschlagszahlung zu leisten.
6.5 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert dem Konto der Thomas Zimmer IT-Consulting gutgeschrieben wurde. Sofern Rechnungen überfällig sind werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung berechnet.
6.6 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist Thomas Zimmer IT-Consulting berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.
6.7 Eine nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
7. Haftung
7.1 Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden der von Thomas Zimmer IT-Consulting, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Thomas Zimmer IT-Consulting haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Thomas Zimmer IT-Consulting kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
7.2 Bei Internet-Seminaren, Raumanmietung mit Internetzugang oder bei der Erbringung von Unterstützungsdienstleistungen haftet Thomas Zimmer IT-Consulting nicht für die ständige Funktionsfähigkeit, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber Thomas Zimmer IT-Consulting einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung durch solche Störungen bei Seminaren kann Thomas Zimmer IT-Consulting zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann Thomas Zimmer IT-Consulting auch eine angemessene Minderung anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Falle nicht.
7.3 Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von Thomas Zimmer IT-Consulting ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behält sich Thomas Zimmer IT-Consulting vor.
Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.
7.4 Weist die Durchführung einer Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat Thomas Zimmer IT-Consulting dies zu vertreten, so kann Thomas Zimmer IT-Consulting nach ihrer Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Kunden anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat.
7.5 Alle in Abschnitt 3 (Art und Umfang von Unterstützungsdienstleistungen) beschriebenen Unterstützungsdienstleistungen und über die Durchführung von Seminaren hinaus erbrachten Leistungen der Thomas Zimmer IT-Consulting stellen grundsätzlich lediglich Lösungsvorschläge der Thomas Zimmer IT-Consulting für den Kunden dar. Der Lösungsvorschlag darf vom Kunden übernommen werden und auf eigene Verantwortung in Betrieb genommen oder in einen produktiven Einsatz überführt werden. Thomas Zimmer IT-Consulting wird grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen und aktuellem Stand der Technik beratend tätig.
7.6 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1 Erfüllungsort ist, sofern nicht vertraglich abweichend vereinbart, Bodenheim. Gerichtsstand ist Mainz, Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.
8.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Thomas Zimmer IT-Consulting. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
9. Sonstiges
9.1 Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 8 Jahren nach dem vereinbarten spätesten Termin der Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
9.2 Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für diese Schriftformklausel.